Abgeschlossenheitsbescheiningung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt. Diese Bescheinigung sagt aus, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum aufgrund des Wohnungseigentumsgesetz baulich vollkommen von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2, § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG).


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