Anschlussfinanzierung
Wenn die Sollzinsbindung eines bestehenden Darlehens endet und die Ablösesumme durch ein neues Darlehen abgelöst wird, spricht man von einer Anschlussfinanzierung. Hier wird unterschieden, ob das Darlehen durch den gleichen Darlehensgeber (Prolongation) oder einen neuen Darlehensgeber (Umschuldung) abgelöst wird.
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Baugeld ab
Stand: 16.05.2012
2,11% soll, 2,13% eff.
| Sollzinsbindung | Soll | Effektiv* |
|---|---|---|
| 5 Jahre ab: | 2,11% | 2,13% |
| 10 Jahre ab: | 2,56% | 2,59% |
| 15 Jahre ab: | 2,83% | 2,87% |
| 20 Jahre ab: | 3,00% | 3,04% |
| 25 Jahre ab: | 3,04% | 3,08% |
| 30 Jahre ab: | 3,15% | 3,20% |
* eff. Jahreszins nach PAngV (Hinweis)
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