Aval

Unter einem Aval wird eine Bürgschaft oder eine Garantie verstanden. Meist verpflichten sich Kreditinstitute durch ein Aval für die Verbindlichkeiten eines Dritten gegenüber dem Gläubiger einzustehen. Der Bürge ist erst dann verpflichtet die vereinbarte Leistung zu erbringen, wenn der Avalkreditnehmer seine Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllt.