Ablösesumme
Wenn bei Ablauf der Sollzinsbindung eines Darlehens eine Restschuld bestehen bleibt, und dieser Betrag durch einen weiteren Darlehensgeber abgelöst wird, so spricht man hier von der Ablösesumme. Die Ablösesumme muss nicht gleich dem Restschuldbetrag sein, Sie stellt ausschließlich den Betrag des neuen aufzunehmenden Darlehens dar.
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Baugeld ab
Stand: 08.02.2012
2,35% soll, 2,38% eff.
| Sollzinsbindung | Soll | Effektiv* |
|---|---|---|
| 5 Jahre ab: | 2,35% | 2,38% |
| 10 Jahre ab: | 2,90% | 2,94% |
| 15 Jahre ab: | 3,16% | 3,21% |
| 20 Jahre ab: | 3,22% | 3,27% |
| 25 Jahre ab: | 3,41% | 3,46% |
| 30 Jahre ab: | 3,46% | 3,52% |
* eff. Jahreszins nach PAngV (Hinweis)
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