Abschreibung
Eine Immobilie kann durch allgemeine Gründe wie Alterung und Verschleiß einen Wertverlust erleiden. Diese Wertminderung kann zu einem bestimmten Prozentsatz von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Verlust in der jährlichen Einkommensteuererklärung abgezogen werden.
Dabei kann zwischen der linearen Abschreibung, hier bleibt der jährliche Betrag gleich, und der degressiven Abschreibung, hier verringert sich jährlich der Betrag, unterschieden werden.
Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Steuerberater.
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Baugeld ab
Stand: 08.02.2012
2,35% soll, 2,38% eff.
| Sollzinsbindung | Soll | Effektiv* |
|---|---|---|
| 5 Jahre ab: | 2,35% | 2,38% |
| 10 Jahre ab: | 2,90% | 2,94% |
| 15 Jahre ab: | 3,16% | 3,21% |
| 20 Jahre ab: | 3,22% | 3,27% |
| 25 Jahre ab: | 3,41% | 3,46% |
| 30 Jahre ab: | 3,46% | 3,52% |
* eff. Jahreszins nach PAngV (Hinweis)
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