Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss, der Arbeitnehmern zusteht, die eine bestimmte Form von Sparverträgen abschließen. Die Einzahlung bei diesen Sparverträgen, meist Bauspar- oder Fondssparverträge, wird vom Arbeitgeber übernommen. Sie werden als Vermögenswirksame Leistungen bezeichnet. Der Arbeitnehmer (Sparer) kann die Zulage über die Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Meist sind die Sparverträge mit einer Sperrfrist von ca. sieben Jahren gekennzeichnet.
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Baugeld ab
Stand: 03.02.2012
2,28% soll, 2,30% eff.
| Sollzinsbindung | Soll | Effektiv* |
|---|---|---|
| 5 Jahre ab: | 2,28% | 2,30% |
| 10 Jahre ab: | 2,86% | 2,90% |
| 15 Jahre ab: | 3,14% | 3,19% |
| 20 Jahre ab: | 3,22% | 3,27% |
| 25 Jahre ab: | 3,44% | 3,49% |
| 30 Jahre ab: | 3,35% | 3,40% |
* eff. Jahreszins nach PAngV (Hinweis)
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03.01.2012
Übersicht der Bundesländer zur Grunderwerbsteuer in 2012


