Beleihung
Die Beleihung einer Immobilie gibt an in welcher Höhe eine Immobilie belastet ist.
Die maximale Höhe der Immobilienfinanzierung orientiert sich an der möglichen Beleihung des Objektes, da die zu finanzierende Immobilie als Sicherheit für das Darlehen gilt. Durch diese Beleihung, bzw. durch diese Absicherung wird einer künftige Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers gegengelenkt. Zur Bestimmung der maximalen Höhe des Immobiliendarlehens nimmt die Bank den Beleihungswert zur Grundlage.
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Baugeld ab
Stand: 16.05.2012
2,11% soll, 2,13% eff.
| Sollzinsbindung | Soll | Effektiv* |
|---|---|---|
| 5 Jahre ab: | 2,11% | 2,13% |
| 10 Jahre ab: | 2,56% | 2,59% |
| 15 Jahre ab: | 2,83% | 2,87% |
| 20 Jahre ab: | 3,00% | 3,04% |
| 25 Jahre ab: | 3,04% | 3,08% |
| 30 Jahre ab: | 3,15% | 3,20% |
* eff. Jahreszins nach PAngV (Hinweis)
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