Bürgschaft

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger für die Erfüllung der Verbindlichkeiten bei Nichtzahlung eines Dritten (Schuldners) einzustehen - der Bürge haftet mit seinem gesamten Vermögen (selbstschuldnerische Bürgschaft).
Die Bürgschaft wird von einzelnen Fertighausherstellern benötigt. Der Bürge, hier der Finanzierungspartner, verpflichtet sich gegenüber dem Bürgschaftsnehmer (Fertighaushersteller), für die Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers einzustehen. Es wird i.d.R. eine Gebühr von 1 % der Bürgschaftssumme berechnet.

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