Courtage
- > Maklerprovision
Die Courtage ist die Gebühr, die der Immobilienmakler für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags erhält. Die Maklercourtage (auch Provision genannt) ist erst bei Zustandekommen eines Vertrages begründet und fällig, z.B. beim Zustandekommens eines Kaufvertrages zwischen Käufer und Verkäufer. Die Höhe der Courtage kann regional unterschiedlich sein und wird nicht nach dem Aufwand bemessen, sondern wird in der Regel mit einem Prozentsatz des Objektpreises ausgewiesen. Die Höhe der Courtage wird im Maklervertrag festgehalten.
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Baugeld ab
Stand: 16.05.2012
2,11% soll, 2,13% eff.
| Sollzinsbindung | Soll | Effektiv* |
|---|---|---|
| 5 Jahre ab: | 2,11% | 2,13% |
| 10 Jahre ab: | 2,56% | 2,59% |
| 15 Jahre ab: | 2,83% | 2,87% |
| 20 Jahre ab: | 3,00% | 3,04% |
| 25 Jahre ab: | 3,04% | 3,08% |
| 30 Jahre ab: | 3,15% | 3,20% |
* eff. Jahreszins nach PAngV (Hinweis)
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