Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung stellen alle einkommensteuerpflichtige Überschüsse und Verluste aus einem bestehenden Miet- oder Pachtverhältnis, welches sich auf unbebaute oder bebaute Grundstücke bezieht. Steuerlich können unter anderem die Bewirtschaftungskosten und die Abschreibungen geltend gemacht werden.

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