Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ermöglicht es, Eigentümer eines Hauses zu sein, das auf fremden Grund steht. Als Entgelt zahlt der Erbbauberechtigte (Eigentümer des Hauses) an den Erbbaurechtsgeber (Eigentümer des Grundstückes) den Erbbauzins.

Privates Erbbaurecht = Eigentümer des Grundstückes ist eine Privatperson
Öffentliches Erbbaurecht = Eigentümer des Grundstückes sind Stadt, Gemeinde oder Kirche

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