Erschließung
Die Maßnahmen, welche zum Anschluss eines Grundstückes an das öffentliche Versorgungsnetz durchgeführt werden, werden im Überbegriff Erschließung zusammengefasst. Hierzu zählen die Wasser und Energieversorgung, sowie die Telekommunikation etc. Die Durchführung dieser Maßnahmen tätigt die Gemeinde.
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Baugeld ab
Stand: 16.05.2012
2,11% soll, 2,13% eff.
| Sollzinsbindung | Soll | Effektiv* |
|---|---|---|
| 5 Jahre ab: | 2,11% | 2,13% |
| 10 Jahre ab: | 2,56% | 2,59% |
| 15 Jahre ab: | 2,83% | 2,87% |
| 20 Jahre ab: | 3,00% | 3,04% |
| 25 Jahre ab: | 3,04% | 3,08% |
| 30 Jahre ab: | 3,15% | 3,20% |
* eff. Jahreszins nach PAngV (Hinweis)
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