Gemeinschaftseigentum

Als Gemeinschaftseigentum werden die Gebäudeteile benannt, an welchen alle Miteigentümer Anrecht zu gleichen Teilen haben. Hierzu gehören z.B. das Treppenhaus und der Fahrstuhl. Die Eigentümer sind verpflichtet dieses Gemeinschaftseigentum gemeinsam in Stand zu halten.
Das Gegenteil zum Gemeinschaftseigentum stellt das Sondereigentum dar.

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