Grundbuch

Das Grundbuch ist ein Öffentliches Register, das beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) geführt wird und Auskunft über alle wichtigen Daten der Grundstücke des Amtsgerichtsbezirks gibt. Für jedes Grundstück wird ein gesondertes Grundbuchblatt angelegt.

Das Grundbuchblatt besteht aus:
- Deckblatt (Bezeichnung Amtsgericht/ Grundbuchamt/ Blattnummer)
- Bestandsverzeichnis (Lage, Größe und Rechte eines Grundstückes)
- Abteilung I (Eigentumsverhältnisse)
- Abteilung II (Lasten und Beschränkungen)
- Abteilung III (Grundschulden und Hypotheken)

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