Grundschuld
Die Grundschuld dient als Sicherheit für eine Baufinanzierung. Sie ist ein Pfandrecht zu Gunsten des Gläubigers (Bank) an einer Immobilie, die im Grundbuch in Abt. III eingetragen wird. Da die Grundschuld nicht an eine bestimmte Forderung gebunden ist (abstrakt), kann diese ohne Bestehen einer Forderung im Grundbuch eingetragen sein oder auch bei einer Anschlußfinanzierung/Umschuldung abgetreten werden.
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Baugeld ab
Stand: 16.05.2012
2,11% soll, 2,13% eff.
| Sollzinsbindung | Soll | Effektiv* |
|---|---|---|
| 5 Jahre ab: | 2,11% | 2,13% |
| 10 Jahre ab: | 2,56% | 2,59% |
| 15 Jahre ab: | 2,83% | 2,87% |
| 20 Jahre ab: | 3,00% | 3,04% |
| 25 Jahre ab: | 3,04% | 3,08% |
| 30 Jahre ab: | 3,15% | 3,20% |
* eff. Jahreszins nach PAngV (Hinweis)
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