Grundschuldbestellung

Hiermit wird die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch beantragt. Es ist die Zustimmung des Grundeigentümers zur Belastung seines Grundstückes.Die Grundschuldbestellung wird notariell beurkundet. Im Anschluß wird die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen.

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