Grundstück

Ein abgegrenzter und vermessener Teil der Erdfläche wird als eigenständiges Grundstück bezeichnet. Jedes Grundstück istim Grundbuch des zuständigen Grundbuchamtes gelistet. Wenn eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück vorliegt oder oder das Grundstück bereits bebaut ist, spricht man von einem Baugrundstück.

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