Negativerklärung

Die Negativerklärung kann statt einer grundbuchrechtlichen Sicherung vereinbart werden. In dieser Negativerklärung verpflichtet sich der Darlehensnehmer keine weiteren Verbindlichkeiten einzugehen, welche vorrangig abgesichert werden sollten, ohne das Einverständnis des Darlehensgebers einzuholen.

Keine Bewertungen