Nichtrevalutierungsbestätigung

Auch Einmalvalutierungserklärung genannt. Hier bestätigt der im Grundbuch vorrangig eingetragene Gläubiger einer Grundschuld dem nachrangig eingetragenen Gläubiger, dass er den getilgten Anteil der Grundschuld nicht ohne Rücksprache mit dem Nachranggläubiger neu in Anspruch nehmen -revalutieren- läßt.

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