Nießbrauch

Belastung in Abt. II des Grundbuches. Der Nießbrauch ist ein Nutzungsrecht an einer Sache.Es wird zum Beispiel durch Einräumung eines Nießbrauches an einem Haus durch den Besitzer der Immobilie, einer anderen juristischen oder natürlichen Person das Recht zur unentgeltlichen, teilentgeltlichen oder entgeltlichen Nutzung der Immobilie eingeräumt.

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