Notarbestätigung

Wird auch Rangbestätigung genannt. Ist eine schriftliche Bestätigung eines Notars gegenüber einem Kreditinstitut, dass einer rangrichtigen Eintragung einer Grundschuld zu Gunsten des Kreditinstitutes nichts entgegensteht. Dadurch wird die vorzeitige Darlehensauszahlung zur Kaufpreisabwicklung ermöglicht, solange die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Die Notarbestätigung ist gebührenpflichtig.

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