Notarielle Beurkundung
Notarielle Beurkundungen werden bei Abschluss von Grundstücks-/ Immobilienkaufverträgen verlangt. Der durchführende Notar bereitet gemäß dem Willen der beteiligten Pesonen die Urkunde vor. Die Beteiligten müssen durch den Notar über die rechtliche Tragweite des Geschäftes aufgeklärt und belehrt werden. Im Anschluß an die Belehrung wird die Urkunde den Beteiligten in allen Teilen vorgelesen. Sind die Parteien mit dem Inhalt des Vertrages einverstanden, erfolgt die Unterschrift aller Beteiligten.
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Baugeld ab
Stand: 16.05.2012
2,11% soll, 2,13% eff.
| Sollzinsbindung | Soll | Effektiv* |
|---|---|---|
| 5 Jahre ab: | 2,11% | 2,13% |
| 10 Jahre ab: | 2,56% | 2,59% |
| 15 Jahre ab: | 2,83% | 2,87% |
| 20 Jahre ab: | 3,00% | 3,04% |
| 25 Jahre ab: | 3,04% | 3,08% |
| 30 Jahre ab: | 3,15% | 3,20% |
* eff. Jahreszins nach PAngV (Hinweis)
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