Pfandtausch
Der Darlehensnehmer möchte die beliehene Immobilie während der Zinsbindungsfrist eines Darlehens veräußern. Es besteht die Möglichkeit, dass das bestehende Grundpfandrecht auf die neu zu erwerbende Immobilie übertragen wird. Hier findet ein Sicherheitentausch statt. Die weiteren Vertragsbedingungen aus dem Darlehensvertrag werden beibehalten.
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Baugeld ab
Stand: 16.05.2012
2,11% soll, 2,13% eff.
| Sollzinsbindung | Soll | Effektiv* |
|---|---|---|
| 5 Jahre ab: | 2,11% | 2,13% |
| 10 Jahre ab: | 2,56% | 2,59% |
| 15 Jahre ab: | 2,83% | 2,87% |
| 20 Jahre ab: | 3,00% | 3,04% |
| 25 Jahre ab: | 3,04% | 3,08% |
| 30 Jahre ab: | 3,15% | 3,20% |
* eff. Jahreszins nach PAngV (Hinweis)
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