Rangrücktritt

Ein Grundpfandgläubiger kann zu Gunsten eines Anderen die Rangstelle seines eingetragenen Grundpfandrechtes ändern. Dieser tritt dann mit seinem Recht in den Nachrang zurück. Dies kann mit einer notariell beglaubigten Erklärung bescheinigt und beim Grundbuchamt beantragt werden.

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