Rangstelle

Bei mehreren eingetragenen Grundpfandrechten im Grundbuch gibt die Rangstelle an, in welcher Reihenfolge die Gläubiger aus dem Erlös einer Zwangsvollstreckung bedient werden. Das Grundpfandrecht im vorderen Rang muss in voller Höher vor dem Recht im hinteren Rang befriedigt werden.

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