Rückauflassungsvormerkung
Eine Rückauflassungsvormerkung ist eine Grundbucheintragung in Abt. II des Grundbuchs zur Sicherung des Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstücks. Sie wird häufig in Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken der Städte und Gemeinde vorgenommen. Beim Kauf eines Grundstücks werden dem Erwerber bestimmte Auflagen (z. B. die Bebauung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes) erteilt. Werden die vereinbarten Auflagen nicht eingehalten, so hat der frühere Grundstückseigentümer einen Anspruch auf Rückübertragung.
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Baugeld ab
Stand: 16.05.2012
2,11% soll, 2,13% eff.
| Sollzinsbindung | Soll | Effektiv* |
|---|---|---|
| 5 Jahre ab: | 2,11% | 2,13% |
| 10 Jahre ab: | 2,56% | 2,59% |
| 15 Jahre ab: | 2,83% | 2,87% |
| 20 Jahre ab: | 3,00% | 3,04% |
| 25 Jahre ab: | 3,04% | 3,08% |
| 30 Jahre ab: | 3,15% | 3,20% |
* eff. Jahreszins nach PAngV (Hinweis)
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