Rücktritt vom Darlehensvertrag

Wenn ein Darlehensnehmer falsche Angaben im Darlehensvertrag gemacht hat oder die Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden können, hat der Darlehensgeber ein einseitiges Rücktrittsrecht. In diesem Fall kann der Darlehensgeber eine Nichtabnahmeentschädigung vom Darlehensnehmer verlangen.

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