Schuldübernahme

Wenn z.B. während der Zinsbindungsfrist eines Darlehens der Darlehensnehmer seine grundpfandrechtlich abgesicherte Immobilie veräußern möchte, so kann das Darlehen mit allen Rechten und Pflichten vom zukünftigen  Eigentümer übernommen werden. Hier wird eine entsprechende Bonität des neuen Eigentümers vorrausgesetzt.

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