Stillhalteerklärung
Eine Stillhalteerklärung wird bei vorrangig eingetragenen Erbbaurechten vom Erbbaurechtsgeber (Grundstückseigentümer) benötigt.
Die wichtigsten Inhalte einer Stillhalteerklärung:
- Ohne Zustimmung des Gläubigers können keinen sonstigen Rechten der Vorrang oder Gleichrang mit dem Erbbauzins eingeräumt werden.
- In der Zwangsversteigerung können nur die rückständigen und laufenden Erbbauzinsen verlangt werden.
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Baugeld ab
Stand: 16.05.2012
2,11% soll, 2,13% eff.
| Sollzinsbindung | Soll | Effektiv* |
|---|---|---|
| 5 Jahre ab: | 2,11% | 2,13% |
| 10 Jahre ab: | 2,56% | 2,59% |
| 15 Jahre ab: | 2,83% | 2,87% |
| 20 Jahre ab: | 3,00% | 3,04% |
| 25 Jahre ab: | 3,04% | 3,08% |
| 30 Jahre ab: | 3,15% | 3,20% |
* eff. Jahreszins nach PAngV (Hinweis)
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