Stillhalteerklärung

Eine Stillhalteerklärung wird bei vorrangig eingetragenen Erbbaurechten vom Erbbaurechtsgeber (Grundstückseigentümer) benötigt.

Die wichtigsten Inhalte einer Stillhalteerklärung:
- Ohne Zustimmung des Gläubigers können keinen sonstigen Rechten der Vorrang oder Gleichrang mit dem Erbbauzins eingeräumt werden.
- In der Zwangsversteigerung können nur die rückständigen und laufenden Erbbauzinsen verlangt werden.

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