Teilungserklärung
Erklärung des Grundstückeigentümers, dass das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist und mit jedem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an bestimmten Räumen verbunden ist. Desweiteren werden die Rechte und Pflichte der einzelnen Miteigentümer untereinander geregelt. Die Teilungserklärung muss notariell beurkundet werden. Voraussetzung hierfür ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung der zuständigen Behörde.
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Baugeld ab
Stand: 16.05.2012
2,11% soll, 2,13% eff.
| Sollzinsbindung | Soll | Effektiv* |
|---|---|---|
| 5 Jahre ab: | 2,11% | 2,13% |
| 10 Jahre ab: | 2,56% | 2,59% |
| 15 Jahre ab: | 2,83% | 2,87% |
| 20 Jahre ab: | 3,00% | 3,04% |
| 25 Jahre ab: | 3,04% | 3,08% |
| 30 Jahre ab: | 3,15% | 3,20% |
* eff. Jahreszins nach PAngV (Hinweis)
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