Tilgungsfreie Jahre

Der Darlehensgeber kann mit dem Darlehensnehmer eine tilgungsfreie Zeitspanne vereinbaren. Der Darlehensnehmer zahlt während der tilgungsfreien Jahre nur Zinsen an den Darlehensgeber. Die Tilgung setzt erst zu einem später vereinbarten Zeitpunkt ein.  Dieses Vorgehen dient der anfänglichen Entlastung des Darlehensnehmers nach der Auszahlung des Darlehens.

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