Vermögenswirksame Leistungen
-> Arbeitnehmersparzulage
Vermögenswirksame Leistungen werden staatlich geförderte Zuzahlung bzw. Prämien genannt, welche vom Arbeitgeber auf bestimmte Sparverträge des Arbeitnehmers direkt vom Bruttolohn überwiesen werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die vermögenswirksamen Leistungen direkt an das Institut (z.B. Bausparkasse oder Versicherungsunternehmen) zu überweisen, mit welchem der Sparvertrag abgeschlossen wurde.
Der staatliche Zuschuss wird Prozentual auf den jährlichen Sparbetrag berechnet. Die Höhe des Prozentsatzes hängt von der Art des Sparvertrages ab. Maximal wird ein jährlicher Sparhöchstbetrag in Höhe von 480,00 € vom Staat gefördert. Meist sind diese Sparverträge mit einer Sperrfrist ausgestattet, da der Hauptförderungsgrund die dauerhafte Vermögensbildung ist.
Baugeld ab
2,11% soll, 2,13% eff.
| Sollzinsbindung | Soll | Effektiv* |
|---|---|---|
| 5 Jahre ab: | 2,11% | 2,13% |
| 10 Jahre ab: | 2,56% | 2,59% |
| 15 Jahre ab: | 2,83% | 2,87% |
| 20 Jahre ab: | 3,00% | 3,04% |
| 25 Jahre ab: | 3,04% | 3,08% |
| 30 Jahre ab: | 3,15% | 3,20% |
* eff. Jahreszins nach PAngV (Hinweis)


