Vorfälligkeitsentschädigung/-entgelt

Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt grundsätzlich an, wenn ein Darlehen über die vereinbarte Tilgung hinaus während der Sollzinsbindung zurückgeführt werden soll. Die Höhe der Entschädigung ist im Vorfeld nicht definierbar. Der Kunde muss diese bei der zuständigen Bank zum Zeitpunkt der Rückzahlung anfragen.

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