Vorfälligkeitsschutz
Wenn z.B aufgrund eines berufsbedingten Umzuges der Darlehensnehmer die grundpfandrechtlich abgesicherte Immobilie während der Zinsbindungsfrist verkaufen muss, und somit das Darlehen vorzeitig zurückführt, fällt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Mit dem Vorfälligkeitsschutz bzw. einer Vorfälligkeitsversicherung kann man solche Fälle bereits bei Abschluss des Darlehens absichern, so dass keine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückführung fällig wird.
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Baugeld ab
Stand: 16.05.2012
2,11% soll, 2,13% eff.
| Sollzinsbindung | Soll | Effektiv* |
|---|---|---|
| 5 Jahre ab: | 2,11% | 2,13% |
| 10 Jahre ab: | 2,56% | 2,59% |
| 15 Jahre ab: | 2,83% | 2,87% |
| 20 Jahre ab: | 3,00% | 3,04% |
| 25 Jahre ab: | 3,04% | 3,08% |
| 30 Jahre ab: | 3,15% | 3,20% |
* eff. Jahreszins nach PAngV (Hinweis)
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