Wertermittlung
Zur Ermittlung des Beleihungswertes oder des Verkehrswertes einer Immobilie wird eine Wertermittlung durchgeführt. Diese wird vom Darlehensgeber durchgeführt und orientiert sich an Parametern, die dieser selbst festlegt. Durch die Wertermittlung und dem damit resultierenden Beleihungswert legt der Darlehensgeber fest, wieviel Darlehen zur Finanzierung der Immobilie vergeben werden kann.
zurück oder zum Glossar
Baugeld ab
Stand: 16.05.2012
2,11% soll, 2,13% eff.
| Sollzinsbindung | Soll | Effektiv* |
|---|---|---|
| 5 Jahre ab: | 2,11% | 2,13% |
| 10 Jahre ab: | 2,56% | 2,59% |
| 15 Jahre ab: | 2,83% | 2,87% |
| 20 Jahre ab: | 3,00% | 3,04% |
| 25 Jahre ab: | 3,04% | 3,08% |
| 30 Jahre ab: | 3,15% | 3,20% |
* eff. Jahreszins nach PAngV (Hinweis)
News & Trends
09.05.2012
Riester-Förderung clever nutzen


