Wertermittlung

Zur Ermittlung des Beleihungswertes oder des Verkehrswertes einer Immobilie wird eine Wertermittlung durchgeführt. Diese wird vom Darlehensgeber durchgeführt und orientiert sich an Parametern, die dieser selbst festlegt. Durch die Wertermittlung und dem damit resultierenden Beleihungswert legt der Darlehensgeber fest, wieviel Darlehen zur Finanzierung der Immobilie vergeben werden kann.

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