Zusatzsicherheit

Zur Absicherung eines Darlehens können zusätzlich zur Grundschuld auf dem Beleihungsobjekt, die üblicher Weise als Sicherheit dient, Zusatzsicherheiten vereinbart werden. Hierzu zählen z.B. die Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung oder die Eintragung einer Grundschuld auf einer weiteren Immobilie.

Keine Bewertungen