Zwangsvollstreckung

Sofern ein Darlehen grundpfandrechtlich abgesichert ist und der Darlehensnehmer seine Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht mehr erfüllen kann, ist der Darlehensgeber als Grundpfandrechtsgläubiger berechtigt, die Zwangsvollstreckung in die Immobilie zu veranlassen. Unter der Zwangsvollstreckung versteht man die Veräußerung der Immobilie durch den Darlehensgeber. Wird der Gläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung voll befriedigt, so erlischt das Grundpfandrecht.

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