Tipp Anschlussfinanzierung
Fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf von Banken verlangt werden, wenn ein Hypothekendarlehen mit fester Zinsvereinbarung vor Vertragsende zurückgezahlt wird. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist abhängig vom Zinssatz, zu dem das Darlehen abgeschlossen wurde, und vom Zinssatz, zu dem die Wiederanlage durch die Bank erfolgen kann. Somit kann leider keine pauschale Aussage zur Höhe der Entschädigungszahlung gemacht werden.
Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Bank Sie vorzeitig aus Ihrem Vertrag lässt, und lassen Sie sich eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung von Ihrem bisherigen Darlehensgeber genau berechnen.
Diese Informationen dienen nur zur Information und Anregung, sie stellen keine Beratung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Baugeld ab
2,68% soll, 2,71% eff.
| Sollzinsbindung | Soll | Effektiv* |
|---|---|---|
| 5 Jahre ab: | 2,68% | 2,71% |
| 10 Jahre ab: | 3,32% | 3,37% |
| 15 Jahre ab: | 3,70% | 3,76% |
| 20 Jahre ab: | 3,84% | 3,91% |
| 30 Jahre ab: | 4,03% | 4,11% |
* eff. Jahreszins nach PAngV (Hinweis)
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