Tipp Zwangsversteigerung

Was ist bei der Finanzierung eines Objekts aus einer Zwangsversteigerung zu beachten?

Vor der Versteigerung müssen Sie 10% Sicherheitsleistung vorweisen. Als Sicherheit gelten beispielsweise eine Bankbürgschaft oder Bankverrechnungsschecks eines von der Europäischen Zentralbank zugelassenen Kreditinstituts. Für den Abschluss eines Darlehens ist dann der sogenannte Zuschlagsbeschluss notwendig. Entscheidend für den Darlehensgeber ist hier der sogenannte Steigpreis und nicht – wie sonst üblich – der Herstellungs- oder Verkehrswert der Immobilie. Mit dem Zuschlag werden Sie Eigentümer der Immobilie. Zum Verteilungstermin, der nun recht kurzfristig festgesetzt werden kann, muss der Steigpreis gezahlt werden.

Tipp: Damit die Auszahlung des Darlehens rechtzeitig zum Verteilungstermin erfolgen kann, sollten Sie die Finanzierung so weit wie möglich vor dem Versteigerungstermin regeln. Reichen Sie alle entsprechenden Unterlagen bei uns ein, damit Sie nach der Versteigerung nur noch den Zuschlagsbeschluss nachreichen müssen. Dann erhalten Sie den Darlehensvertrag und die Auszahlung innerhalb kürzester Zeit.

 

Diese Informationen dienen nur zur Information und Anregung, sie stellen keine Beratung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.