Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
News 05/2023:
In den letzten Monaten hat sich bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einiges getan. Die BEG wurde weiterentwickelt und ganz aktuell um ein neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen erweitert. Ein Auslöser für die Neuerungen ist der Gesetzentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, der besagt, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss – gesetzlich verbindlich! Aus diesem Grund wurde auch die BEG angepasst. Die BEG fördert weiterhin Maßnahmen zur Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Besonders attraktive Zuschüsse von bis zu 50 % gibt es zum Beispiel für den Wechsel zu klimafreundlichen Heizungen inkl. Klimabonus. Aber auch für andere Sanierungsmaßnahmen, die nicht den Heizungsaustausch betreffen wie etwa Dämmung, Fenstertausch, Anlagentechnik etc., bleibt die bisherige Förderung der BEG erhalten. Eine große Änderung gibt es allerdings: Die BEG fördert nur noch Sanierungsmaßnahmen, aber nicht mehr den Neubau! Seit dem 01.03.2023 stehen euch für den Bau und Kauf eines neuen Wohn- oder Nichtwohngebäudes bei der KfW die Förderkredite und Zuschüsse „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zur Verfügung.
Ob beim Hausbau oder bei der Sanierung – wer in ein energieeffizientes Haus investiert, spart nicht nur Heizkosten, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Ein weiterer Vorteil: Du profitierst von lukrativen staatlichen Förderungen, die in deine Baufinanzierung mit einfließen. Die meisten Förderprogramme laufen entweder über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ein Programm, das im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 von der Bundesregierung beschlossen wurde, ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit der BEG soll energieeffizientes Sanieren noch attraktiver werden.
Gut zu wissen: Du planst keine Sanierungsmaßnahmen, sondern einen energieeffizienten Neubau? Dann ist die neue Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ der KfW-Bank genau das richtige Förderprogramm für dich. Mehr erfahren
Die wichtigsten Punkte zur BEG auf einen Blick
Mehr Flexibilität: Die BEG kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, wie etwa Fördermittel für eine qualifizierte Baubegleitung.
Attraktivere Konditionen: Die BEG fördert euch mit Zuschüssen für Erneuerbares Heizen sowie mit Krediten mit einem Tilgungszuschuss für sonstige Effizienzmaßnahmen.
Drei-Teil Programme: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude setzt sich aus der Förderung für Wohngebäude (BEG WG), für Nicht-Wohngebäude (BEG NWG) und für Einzelmaßnahmen (BEG EM) zusammen.
Höhere Förderungen: Je nach Förderprodukt und Energieeffizienz-Klasse liegen die maximal förderfähigen Kosten bei 120.000 bis 150.000 Euro.
Dein Beitrag für den Klimaschutz: Der Einsatz erneuerbarer Energien ist wichtig für den Klimaschutz und zur Einhaltung des Klimaschutzprogramms
Gut zu wissen: Unsere Experten bei creditweb prüfen, ob du die BEG WG, BEG NWG oder BEG EM für die Sanierung deines Traumhauses nutzen kannst. Wir recherchieren für dich die besten Kombinationsmöglichkeiten und ermöglichen dir so, dein Vorhaben zu realisieren: mit staatlichen Fördermitteln und Top-Konditionen.
Was sind Hintergrund und Zielsetzung der Förderung?
Wusstest du, dass etwa 25 Prozent unseres CO2-Ausstoßes durch Gebäude und ihre Energieversorgung anfallen? Die Bundesregierung hat deshalb beschlossen, u.a. an diesem Punkt anzusetzen, um die Klimaschutzziele aus dem Klimaschutzprogramm 2030 zu erfüllen. Dabei helfen soll eine staatliche finanzielle Gebäudeförderung: die BEG. Langfristiges Ziel der Bundesregierung ist es dabei, durch eine Kombination aus Energieeinsparung und dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um circa 80 Prozent gegenüber zum Jahr 2008 zu senken. Ob beim Heizungsaustausch oder mit anderen energetischen Maßnahmen bei Bestandsgebäuden, wie etwa der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung des Daches oder Kellers, – wer seine Immobilie energieeffizient saniert und dadurch eine bessere Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) erreicht, leistet einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und wird deshalb von der Bundesregierung mit Zuschüssen oder Förderkrediten unterstützt. Diese Fördermittel können bei der Berechnung der Konditionen deiner Baufinanzierung als Eigenkapital miteinbezogen werden.
BEG – was ist das und wie ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude aufgebaut?
Es wäre zu einfach, zu sagen, dass die oft frequentierte KfW-Förderung 153 am 01.07.2021 in BEG umbenannt wurde. Denn die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist weit mehr als das. Die Grundstrukturen bleiben ebenso erhalten wie die Grundidee, dass die Förderhöhe jeweils von der erreichten Effizienzhausklasse abhängt. Je energieeffizienter dein Haus saniert wird, desto mehr Fördergelder kannst du beantragen. Darüber hinaus geht es aber verstärkt darum, die Energieeffizienz noch stärker zu fördern und den Ausbau bzw. Einsatz erneuerbarer Energien in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden noch weiter voranzutreiben. Das soll mit
- Zuschüssen
- zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschüssen und
- einer vereinfachten Beantragung
gelingen. Die Beantragung der neuen Förderung der BEG ist seit dem 01.07.2021 möglich. Insgesamt besteht die Bundesförderung für effiziente Gebäude aus drei Teil-Programmen:
Bundesförderung für Wohngebäude (BEG WG)
Sanierung von Effizienzhäusern
->viele Maßnahmen, die dazu dienen, den Effizienzhausstandard zu erreichen, sind förderberechtigt
Bundesförderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Sanierung von Effizienzhäusern, wie kommunale Gebäude, Krankenhäuser, Gewerbeflächen etc.
->viele Maßnahmen, die dazu dienen, den Effizienzhausstandard zu erreichen, sind förderberechtigt
Bundesförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Einzelne Maßnahmen zur Sanierung von WG und NWG
->bei Gebäuden, die älter als 5 Jahre sind, kann ein Kredit für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, zur Heizungsoptimierung oder für den Einbau einer Lüftungsanlage beantragt werden
Egal, ob BEGWG, BEGNWG oder BEGEM – bei allen Förderungen zählen die Planungs- und Baubegleitungsleistungen zu den förderfähigen Maßnahmen.
Was wird gefördert?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude beinhaltet eine Vielzahl an Förderprodukten. So gibt es spezielle Förderprogramme für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude. Und auch bei der BEG WG und der BEGNWG wird jeweils unterschieden zwischen
- Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude
- einzelne energetischen Maßnahmen in bestehenden Gebäuden (BEG EM)
- Baubegleitung
Unsere Finanzierungsberater beraten dich gerne, welche BEG-Förderung individuell bei deinem Vorhaben greift.
Gut zu wissen: Im ersten Schritt reichst du den Antrag für die Förderung der Bundesregierung ein und erst danach kannst du mit dem Vorhaben (Sanierung) beginnen.
Wie hoch sind die BEG-Förderungen?
Mit der BEG kannst du deine Sanierungskosten immens verringern, denn es winken attraktive Fördersätze.
Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung – 30 %
Klimabonus 1 als Extra-Förderung, wenn die Bürgerinnen und Bürger nach neuem GEG nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet sind. – 20 %
Klimabonus 2 als Extra-Förderung, wenn eine Austauschpflicht besteht, die Dekarbonisierung aber schneller und ambitionierter durchgesetzt wird. – 10 %
Klimabonus 3 als extra-Förderung für Havariefälle, sprich Heizungen, die jünger als 30 Jahre und irreparabel kaputt gegangen sind. – 10 %
Sonstige Effizienzmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch, Anlagentechnik etc. – Förderkredit mit Tilgungszuschuss je nach erreichter Effizienzhaus-Klasse
Die wichtigsten Neuerungen in der Übersicht
- Das neue Förderkonzept besteht aus vier Elementen: 1. eine Grundförderung mit Zuschüssen für den Heizungstausch, 2. zusätzliche Klimaboni zur Erhöhung der Grundförderung, 3. eine ergänzende Kreditförderung und weiter bestehende Förderung von sonstigen Effizienzmaßnahmen sowie 4. die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung der Investitionskosten.
- Egal, um welche BEG Einzelmaßnahmen zur Sanierung deines Hauses es geht: Die Beantragung sämtlicher Förderanträge wird deutlich leichter und übersichtlicher: Es ist nur noch ein Antrag bei der KfW oder dem BAFA nötig.
- Die förderfähigen Kosten liegen pro Wohneinheit bei 120.000 Euro. Erreicht dein Haus eine „Effizienzhaus 40 EE“-Klasse, eine „Effizienzhaus 55 EE“-Klasse, einen „Effizienzhaus 70 EE“-Klasse, eine „Effizienzhaus 85 EE“-Klasse oder den Standard „Effizienzhaus Denkmal EE“-Klasse, steigen die förderfähigen Kosten sogar auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
- Für die Sanierung eines „Worst Performing Building“ (WPB) erhältst du zusätzliche 10 % Extra-(Tilgungs-)Zuschuss.
- Für eine serielle Sanierung mit vorgefertigten Bauelementen erhältst du zusätzliche 15 % Extra-(Tilgungs-)Zuschuss, wenn dein Haus nach der Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 erreicht.
- Die Baubegleitung wird mit 50% (bis zu 5.000 Euro pro Einfamilienhaus bzw. bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit im Mehrfamilienhaus) gefördert.
Die Bundesförderung für effiziente Häuser macht die finanzielle Unterstützung für Sanierer lukrativer, flexibler und leichter zugänglich. Wie genau die Konditionen, Zinsen, Zuschüsse usw. bei deinem individuellen Vorhaben aussehen, erfährst du hier.
Mit den staatlichen Fördergeldern der Bundesförderung kommst du deinem Traum vom Eigenheim ein gutes Stück näher. Denn: Die Fördermittel gelten als Eigenkapital. Das reduziert nicht nur deine erforderliche Kreditsumme, sondern ermöglicht dir auch deutlich bessere Konditionen.
Welche bisherigen Förderprogramme der KfW werden durch die BEG ersetzt?
Energieeffizientes Bauen und Sanieren ist kein neues Thema. Der Klimaschutzplan 2050 wurde bereits 2016 auf den Weg gebracht und das Klimaschutzprogramm 2030 im Jahr 2019 gesetzlich umgesetzt. Schon seit einigen Jahren gibt es deshalb spezielle staatliche Förderprogramme, die energieeffiziente Baumaßnahmen mit zinsgünstigen Krediten und attraktiven Tilgungszuschüssen unterstützen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt nun nicht nur viele KfW-Programme, sondern fasst diese auch mit Förderungen des BAFA unter einem Dach zusammen. Mit dem Startschuss der BEG am 01.07.2021 endeten offiziell folgende Programme für Wohngebäude und Nichtwohngebäude der KfW:
Welche alten Förderprogramme und KfW-Kredite der KfW gelten noch? Hier findest du alle KfW-Förderungen, wie etwa zum altersgerechten Umbau oder zur Förderung der E-Mobilität, im Überblick.
KfW-Förderungen für Wohngebäude
- Energieeffizient Bauen (153)
- Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152)
- Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss für die komplette Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (KfW 430)
- Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)
- Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
KfW-Förderungen für Nichtwohngebäude
- KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277, 278)
- IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (217,218)
- IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (219, 220)
Was ändert sich bei der BEG durch die Förderung Klimafreundlicher Neubau (KFN)?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) war anfangs eine staatliche Förderung, die nicht nur Sanierungsmaßnahmen unterstütze, sondern sich auch mit Krediten und Zuschüssen an Bauherren und Immobilienkäufer von Neubauten richtete. Das ist nun vorbei. Stattdessen gibt es jedoch seit dem 1. März 2023 die Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN), ein KfW-Förderprogramm für den Bau und Kauf eines neuen klimafreundlichen Wohn- oder Nicht¬wohn-gebäudes.
Du möchtest mehr über die Förderung Klimafreundlicher Neubau erfahren? Hier findest du weitere Infos.
Die Förderrichtlinien „Klimafreundlicher Neubau“ im Überblick
- Zinsgünstiger Förderkredit
- Für klimafreundliche Wohngebäude (KfW 297, 298) und Nichtwohngebäude (KfW 299)
- Für Neubau und Erstkauf
- Staatliche Förderung für Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen, soziale Organisationen etc., die in klimafreundliche Neubauten investieren
- Für einen Neubau, der die Effizienz¬haus-Stufe 40 erreicht, nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird und die An¬forderungen des „Qualitäts¬siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt
- Förderhöhe von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit bzw. bis zu 15 Mio. Euro bei Nichtwohngebäuden
- bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung