Neue Bundesförderung für
effiziente Gebäude (BEG)

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

News 05/2022:

In den letzten Monaten hat sich bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einiges getan. Nach einer kurzfristigen, teilweisen Unterbrechung der Bundesförderung vom 24. Januar bis zum 21. Februar 2022 wurden alle Programme zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen wieder gestartet – Anträge können seitdem bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Weiterhin vom Förderstopp betroffen sind Neubauten. Aber auch hier gibt es positive Aussichten: Ab dem 20. April 2022 könnt ihr bei der KfW-Bank wieder Anträge für den Kauf oder Bau eines Effizienzhauses stellen. Möglich ist allerdings nur noch die Kreditvariante plus Tilgungszuschuss – ein reiner Investitionszuschuss ohne Kredit kann von Privatpersonen nicht mehr beantragt werden. Auch bei der Höhe der Förderungen gab es Änderungen: Die Förderhöhe wurde reduziert, um möglichst vielen Antragstellern eine Förderung gewähren zu können. Diese Förderung ist als Übergangslösung angedacht. Ab 2023 soll ein neues Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ anlaufen. Wir halten euch hier auf dem Laufenden.


Ob beim Hausbau oder bei der Sanierung – wer in ein energieeffizientes Haus investiert, spart nicht nur Heizkosten, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Ein weiterer Vorteil: Du profitierst von lukrativen staatlichen Förderungen, die in deine Baufinanzierung mit einfließen. Bislang handelte es sich dabei vor allem um Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), wie das KfW-Programm 153, und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 hat die Bundesregierung nun jedoch beschlossen, die Förderung weiterzuentwickeln: Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll energieeffizientes Bauen und Sanieren noch attraktiver werden.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick: 

Mehr Flexibilität: Möchtest du einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen direkt ausgezahlten Zuschuss als Förderung? Bei der BEG hast du die Wahl.

Vereinfachte Antragstellung: Ob Bauherr oder Sanierer – sämtliche Förderangebote können mit nur einem Antrag beantragt werden.

Attraktivere Konditionen: Bei einigen BEG-Programmen gibt es bessere Konditionen und die Kredithöhe kann durch neue Boni ansteigen

Bestehende Programme werden ersetzt: Die KfW-Förderungen 151, 152, 153, 167, 217, 218, 219, 220, 276, 277, 278, 430 und 431 enden zum 30.06.2021 und werden durch die neuen BEG-Förderprodukte ersetzt.

Drei neue Teil-Programme: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude setzt sich aus der Förderung für Wohngebäude (BEG WG), für Nicht-Wohngebäude (BEG NWG) und für Einzelmaßnahmen (BEG EM) zusammen.

Höhere Förderungen: Je nach Förderprodukt und Energieeffizienz-Klasse liegen die maximal förderfähigen Kosten bei 120.000 bis 150.000 Euro.

Dein Beitrag für den Klimaschutz: Energieeffizientes Bauen und der Einsatz erneuerbarer Energien sind wichtig für den Klimaschutz und zur Einhaltung des Klimaschutzprogramms

Gut zu wissen: Unsere Experten bei creditweb prüfen, ob du die neue BEG WG, BEG NWG oder BEG EM für die Finanzierung deines Traumhauses nutzen kannst. Wir recherchieren für dich die besten Kombinationsmöglichkeiten und ermöglichen dir so, dein Vorhaben zu realisieren: mit staatlichen Fördermitteln, Top-Konditionen und im Idealfall sogar zum Negativ-Zins.

Was sind Hintergrund und Zielsetzung der Förderung?

Wusstest du, dass etwa 25 Prozent unseres CO2-Ausstoßes durch Gebäude und ihre Energieversorgung anfallen? Die Bundesregierung hat deshalb beschlossen, u.a. an diesem Punkt anzusetzen, um die Klimaschutzziele aus dem Klimaschutzprogramm 2030 zu erfüllen. Dabei helfen soll eine staatliche finanzielle Gebäudeförderung: die BEG. Langfristiges Ziel der Bundesregierung ist es dabei, durch eine Kombination aus Energieeinsparung und dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um circa 80 Prozent gegenüber zum Jahr 2008 zu senken. Ob beim Neubau oder mit energetischen Maßnahmen bei Bestandsgebäuden, wie etwa der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung des Daches oder Kellers, – wer seine Immobilie energieeffizient baut oder saniert und dadurch eine bessere Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) erreicht, leistet einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und wird deshalb von der Bundesregierung mit Zuschüssen oder Förderkrediten unterstützt. Diese Fördermittel können bei der Berechnung der Konditionen deiner Baufinanzierung als Eigenkapital miteinbezogen werden.

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BEG – was ist das und wie ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude aufgebaut?

Es wäre zu einfach, zu sagen, dass die oft frequentierte KfW-Förderung 153 ab 01.07.2021 in BEG umbenannt wird. Denn die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ist weit mehr als das. Die Grundstrukturen bleiben ebenso erhalten wie die Grundidee, dass die Förderhöhe jeweils von der erreichten Effizienzhausklasse abhängt. Je energieeffizienter dein Neubau gebaut oder dein Haus saniert wird, desto mehr Fördergelder kannst du beantragen. Darüber hinaus geht es aber verstärkt darum, die Energieeffizienz noch stärker zu fördern und den Ausbau bzw. Einsatz erneuerbarer Energien in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden noch weiter voranzutreiben. Das soll mit

  • Zuschüssen
  • zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschüssen und
  • einer vereinfachten Beantragung

gelingen. Die Beantragung der neuen Förderung der Bundesregierung ist ab dem 01.07.2021 möglich. Interessant und neu ist, dass jeder Fördertatbestand entweder als Zuschuss- oder als Kreditförderung beantragt werden kann. Insgesamt besteht die Bundesförderung für effiziente Gebäude aus drei Teil-Programmen:

Neubau und Sanierung von Effizienzhäusern
->alle Arbeiten, die dazu dienen, den Effizienzhausstandard zu erreichen, sind förderberechtigt

Neubau und Sanierung von Effizienzhäusern, wie kommunale Gebäude, Krankenhäuser, Gewerbeflächen etc.
->alle Arbeiten, die dazu dienen, den Effizienzhausstandard zu erreichen, sind förderberechtigt

Einzelne Maßnahmen zur Sanierung von WG und NWG
->bei Gebäuden, die älter als 5 Jahre sind, kann ein Kredit oder Zuschuss für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, zur Heizungsoptimierung oder für den Einbau einer Lüftungsanlage beantragt werden

Egal, ob BEGWG, BEGNWG oder BEGEM – bei allen Förderungen zählen die Planungs- und Baubegleitungsleistungen zu den förderfähigen Maßnahmen.

Was wird gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude beinhaltet eine Vielzahl an neuen Förderprodukten. So gibt es spezielle Förderprogramme für Kredite und Zuschüsse sowie für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude. Und auch bei der BEG WG und der BEGNWG wird jeweils unterschieden zwischen

  • Neubau
  • Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude
  • einzelne energetischen Maßnahmen in bestehenden Gebäuden (BEG EM)
  • Baubegleitung

Unsere Finanzierungsberater beraten dich gerne, welche BEG-Förderung individuell bei deinem Vorhaben greift.

Gut zu wissen: Im ersten Schritt reichst du den Antrag für die Förderung der Bundesregierung ein und erst danach kannst du mit dem Vorhaben (Neubau oder Sanierung) beginnen.

Die wichtigsten Neuerungen in der Übersicht

  • Ob beim Hausbau oder bei BEG Einzelmaßnahmen zur Sanierung deines Hauses: Die Beantragung sämtlicher Förderanträge wird deutlich leichter und übersichtlicher: Es ist nur noch ein Antrag bei der KfW oder dem BAFA nötig.
  • Jeder Fördertatbestand ist entweder als direkt ausgezahlter Zuschuss oder als Kredit mit Tilgungszuschuss förderbar – du hast die Wahl.
  • Die Förderlogiken für Kredite und Zuschüsse bei Wohngebäuden und bei Nichtwohngebäuden werden angeglichen. Eine nun vergleichbare Förderhöhe der BEG WG und der BEG NWG beendet damit das bisherige Missverhältnis.
  • Der Einsatz erneuerbarer Energien wird mit „Effizienzhaus-Boni“ noch stärker belohnt.
  • Die bisher bekannten KfW-Effizienzhaus-Standards wurden geändert und zwei neue Effizienzhausklassen „Effizienzhaus EE“ und „Effizienzhaus NH“ eingeführt.
  • Die förderfähigen Kosten liegen pro Wohneinheit bei 120.000 Euro. Erreicht dein Haus eine „Effizienzhaus EE“-Klasse, eine „Effizienzhaus NH“-Klasse oder einen „Effizienzhaus 40 Plus“-Standard, steigen die förderfähigen Kosten sogar auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Mit einem Experten für Energieeffizienz kannst du einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für die nächsten 15 Jahre erstellen. Auf Basis dieses individuellen Sanierungsfahrplans gibt es auf einzelne Maßnahmen und Komplettsanierungen einen iSFP-Bonus von 5 Prozent.
  • Weitere 5 Prozent Zuschuss erhältst du, wenn du nach einer Gesamtsanierung erneuerbare Energien nutzt.
  • Es werden auch digitale Maßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (Energiemanagmentsysteme) eigenständig gefördert.
  • Die Baubegleitung wird mit 50% (bis zu 5.000 Euro pro Einfamilienhaus bzw. bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit im Mehrfamilienhaus) gefördert.

Die Bundesförderung für effiziente Häuser macht die finanzielle Unterstützung für Bauherren und Sanierer lukrativer, flexibler und leichter zugänglich. Wie genau die Konditionen, Zinsen, Zuschüsse usw. bei deinem individuellen Vorhaben aussehen, erfährst du hier.

Negativzinsen bei der Baufinanzierung – durch die BEG wird’s möglich

Mit den staatlichen Fördergeldern der Bundesförderung kommst du deinem Traum vom Eigenheim ein gutes Stück näher. Denn: Die Fördermittel gelten als Eigenkapital. Das reduziert nicht nur deine erforderliche Kreditsumme, sondern ermöglicht dir auch deutlich bessere Konditionen.

Negativzinsen bei der Baufinanzierung – durch die BEG wird’s möglich

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Mit den staatlichen Fördergeldern der Bundesförderung kommst du deinem Traum vom Eigenheim ein gutes Stück näher. Denn: Die Fördermittel gelten als Eigenkapital. Das reduziert nicht nur deine erforderliche Kreditsumme, sondern ermöglicht dir auch deutlich bessere Konditionen.

Beispielrechnung:

Du planst den Neubau eines Effizienzhaus 40 (früher: KfW-Effizienzhaus 40). Der Kaufpreis liegt bei 250.000. Da du über Eigenkapital in Höhe von 50.000 Euro verfügst, beläuft sich die Kreditsumme auf 200.000 Euro.

Deine Konditionen könnten nun so aussehen:
Sollzinsbindung: 5 Jahre
Anfängliche Tilgung: 3% p.a.
Effektiver Jahreszins: 0,53% p.a.
Monatliche Rate: 585,00 Euro
Laufzeit bis zur vollständigen Rückzahlung: 30 Jahre, 10 Monate

Beantragst du zusätzlich eine Bundesförderung für effiziente Gebäude als Zuschuss, bekommst du einen Bauzuschuss über 24.000 Euro. Dein Eigenkapital steigt damit auf 74.000 Euro und deine Kreditsumme beläuft sich nun auf nur noch 176.000 Euro.

Deine Konditionen könnten nun so aussehen:
Sollzinsbindung: 5 Jahre
Anfängliche Tilgung: 3% p.a.
Effektiver Jahreszins: 0,53% p.a.
Monatliche Rate: 514,00 Euro
Laufzeit bis zur vollständigen Rückzahlung: 30 Jahre, 10 Monate

Welche bisherigen Förderprogramme der KfW werden durch die BEG ersetzt?

Energieeffizientes Bauen und Sanieren ist kein neues Thema. Der Klimaschutzplan 2050 wurde bereits 2016 auf den Weg gebracht und das Klimaschutzprogramm 2030 im Jahr 2019 gesetzlich umgesetzt. Schon seit einigen Jahren gibt es deshalb spezielle staatliche Förderprogramme, die energieeffiziente Baumaßnahmen mit zinsgünstigen Krediten und attraktiven Tilgungszuschüssen unterstützen. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt nun nicht nur viele KfW-Programme, sondern fasst diese auch mit Förderungen des BAFA unter einem Dach zusammen. Die bisherigen Förderprogramme können nur noch bis zum 30. Juni 2021 beantragt werden. Mit dem Startschuss der BEG am 01.07.2021 enden dann offiziell folgende Programme für Wohngebäude und Nichtwohngebäude der KfW:

KfW-Förderungen für Wohngebäude:

  • Energieeffizient Bauen (153)
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152)
  • Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss für die komplette Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (KfW 430)
  • Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)
  • Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)

KfW-Förderungen für Nichtwohngebäude:

  • KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277, 278)
  • IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (217,218)
  • IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (219, 220)

Welche alten Förderprogramme und KfW-Kredite der KfW gelten noch? Hier findest du alle KfW-Förderungen, wie etwa zum altersgerechten Umbau oder zur Förderung der E-Mobilität, im Überblick.

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