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Baukindergeld

Baufinanzierung Baukindergeld – 
die Eigenheimzulage für Familien

Für junge Familien soll es zukünftig deutlich einfacher sein, sich ein Eigenheim leisten zu können – dafür sorgt das neue Baukindergeld. Diese im Juli 2018 im Bundestag beschlossene staatliche Förderung beim Hausbau sowie Hauskauf kann rückwirkend zum 1. Januar 2018 beantragt werden. Doch wer bekommt diese Eigenheimzulage, wie hoch ist sie und wie kann man sie bei der KfW beantragen?

[Oktober 2020] NEWS

Das Baukindergeld wird bis zum 31. März 2021 verlängert

Wenn du zwischen dem 01.01.2018 und künftig dem 31.03.2021 (bisher 31.12.2020) deinen Kaufvertrag unterzeichnest, eine Baugenehmigung erhälst oder der frühestmögliche Baubeginn deines – nach dem jeweiligen Landesbaurecht - nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, kannst du einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird erst mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam. Das Baukindergeld kann nach Einzug in die neue Immobilie im Rahmen der 6-monatigen Antragsfrist bis zum 31.12.2023 beantragt werden. (Quelle: KfW Bank

[Mai 2019] NEWS

Fristverlängerung fürs Baukindergeld: Mehr Zeit für die Antragstellung

Wer einen Antrag auf Baukindergeld stellen möchte, hat dafür zukünftig noch mehr Zeit. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die für Abwicklung und Auszahlung des staatlichen Förderprogramms verantwortlich ist, hat die Frist für die Antragstellung von bisher drei Monate auf sechs Monate verlängert. Das heißt: Bauherren und Immobilienkäufer, die ab dem 17. Mai 2019 einen Antrag auf Baukindergeld bei der KfW einreichen, haben dafür nun bis zu sechs Monate nach Einzug Zeit. Entscheidend ist dabei das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Die übrigen Rahmenbedingungen wurden nicht verändert.

Überprüfe, ob du alle Voraussetzungen für das Baukindergeld erfüllst – unsere Finanzexperten von creditweb unterstützen dich gerne. Bislang haben mehr als 80.000 Familien einen Antrag auf Baukindergeld eingereicht und wollen von der familienfreundlichen Förderung profitieren. Wir von creditweb beantwortet dir alle wichtigen Fragen zum Antrag, zu den Voraussetzungen und zu dem Zuschuss im Allgemeinen:

Was ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss über maximal 10 Jahre, der nicht zurückgezahlt werden muss. CDU/CSU und SPD haben in den Koalitionsverhandlungen 2018 gemeinsam beschlossen, eine Förderung einzuführen, um vor allem junge Familien mit mittlerem Einkommen beim Hausbau oder beim Kauf einer Immobilie zu unterstützen.

Diese staatliche Förderung gilt nur für den Ersterwerb eines Eigenheims. Sie gilt außerdem nur für Familien mit mindestens einem Kind. Der Zuschuss kann bei der KfW beantragt werden. Der Antragsteller und die Immobilie müssen dabei die Rahmenbedingungen des Förderprogramm 424 der KfW Entwicklungsbank erfüllen.

Wie hoch wird das Baukindergeld sein?

Jede Familie kann pro Kind 10 Jahre lang 1.200 Euro pro Jahr erhalten – für jedes weitere Kind gilt der gleiche Satz. Das bedeutet, dass eine Gesamtförderung von 12.000 Euro bei einem Kind, 24.000 Euro bei zwei Kindern und 36.000 Euro bei drei Kindern usw. möglich ist.

Der Zuschuss wird so lange für das einzelne Kind gezahlt, wie ein Anspruch auf Kindergeld besteht, maximal jedoch 10 Jahre. In Bayern gilt eine Ausnahmeregelung: Hier wird die Förderung mit dem sogenannten Baukindergeld plus auf 1.500 Euro pro Kind erhöht. Das bedeutet bei 10 Jahren eine Förderung von 15.000 Euro pro Kind.

Anzahl Kinder Jahreseinkommen max. Höhe Baukindergeld in 10 Jahren*
1 90.000 Euro 12.000 Euro
2 105.000 Euro 24.000 Euro
3 120.000 Euro 36.000 Euro
4 135.000 Euro 48.000 Euro

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um das Baukindergeld beantragen zu können?

Die KfW hat gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium die genauen Bedingungen für die Antragstellung desKfW Förderprogramm 424 (Baukindergeld)geregelt. Der Zuschuss gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018 und wird nur an Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind gezahlt, die erstmalig ein Eigenheim erwerben bzw. bauen.

Eine wichtige Bedingung ist, dass es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Da sich diese Eigenheimzulage speziell an Familien mit mittlerem Einkommen richtet, hat der Staat eine Einkommensgrenze festgelegt. Diese liegt bei 75.000 Euro des zu versteuernden Jahreseinkommens (maßgeblich ist das durchschnittliche Familieneinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres) plus 15.000 Euro Freibetrag pro Kind. Eine fünfköpfige Familie mit drei Kindern hat folglich bis zu einer Summe von 120.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen Anspruch auf das neue Förderprogramm.

Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

  • Immobilienkauf oder Erteilung der Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020
  • Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt leben
  • es besteht ein Anspruch auf Kindergeld und der Kindergeldberechtigte lebt im selben Haushalt

Kann ich das Baukindergeld auch rückwirkend beantragen?

Ja, die Förderung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018. Wer also in 2018 oder später eine Immobilie gekauft oder mit dem Bau begonnen hat und alle Modalitäten erfüllt, kann bei der KfW einen Antrag auf Baukindergeld stellen.

Wann wird das Baukindergeld ausgezahlt?

Dem Baukindergeld Antrag bei der KfW muss eine Meldebescheinigung beiliegen. Das bedeutet, dass der Antrag erst nach dem Einzug erfolgen kann. Der Antrag auf die Förderung musste bislang innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug gestellt werden. Die KfW-Bank hat die Förderbedingungen hinsichtlich dieser Frist nun jedoch zum Vorteil vieler Bauherren und Immobilienkäufer überarbeitet: Ab sofort haben alle, die ihren Antrag auf Baukindergeld ab dem 17. Mai 2019 stellen, bis zu sechs Monate nach dem Einzug für die Antragstellung Zeit – es gilt dabei das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Weitere Informationen zu den Modalitäten und dem dazugehörigen Postident-Verfahren erhältst du bei der KfW.

Muss die Immobilie bestimmte Voraussetzungen für das Baukindergeld erfüllen?

Egal, ob auf dem Land oder in der Stadt, ob neue Immobilie oder Altbau, ob Haus oder Eigentumswohnung – die Förderung wird deutschlandweit ausgezahlt. Die Immobilie muss dabei keine Bedingungen erfüllen – bis auf die Tatsache, dass es sich um ein Eigenheim handeln muss, das von der antragstellenden Familie genutzt wird, und dass der Kaufpreis höher ist als die Höhe des Zuschuss.

Das Baukindergeld auf einen Blick:

  • für den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum
  • für Familien mit im Haushalt lebenden Kindern und Alleinerziehende
  • 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro pro Kind)
  • maximales Haushaltseinkommen: 90.000 Euro (bei einem Kind)
  • Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf nicht niedriger als die Förderung sein
  • Antragstellung bei der KfW innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug

Hat das Baukindergeld auch Nachteile?

Mit der Förderung sollen junge Familien unterstützt und Wohnraum bezahlbarer werden, sodass sich mehr Familien ein Eigenheim leisten können. Der Kauf bzw. der Bau einer Immobilie geht gerade in der Anfangszeit mit hohen Kosten einher.

Für viele Familien stellt es eine enorme Erleichterung dar, wenn sie in den ersten zehn Jahren finanziell vom Staat bezuschusst werden. Wer eine Baufinanzierung plant, sollte sich jedoch klar machen, dass man diese Förderung nur für maximal 10 Jahre erhalten wird. Ein Darlehen hat in der Regel aber eine deutlich längere Laufzeit. Lass dich deshalb ausführlich beraten, ob die Kreditrückzahlung auch noch mit dem Wegfall des Baukindergeldes nach 10 Jahren realisierbar ist.

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Damit es bei dir zu keiner Finanzierungslücke kommt und du dir deine Baufinanzierung auch nach Wegfall des Baukindergeldes Monat für Monat problemlos leisten kannst, bietet dir creditweb, einer der größten Anbieter von Baufinanzierungen in Deutschland, eine ausführliche Beratung an.

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