Ratgeber Baufinanzierung – Häufige Fragen
1. Wieviel Eigenkapital brauche ich bei einer Immobilienfinanzierung und wie sollte ich es am besten einsetzen?
Tobi: Die wichtige Antwort auf eine relevante Frage in 60 Sekunden.
Tobi: Wieviel Eigenkapital brauche ich denn und wie sollte ich das am besten einsetzen?
Patrick: Sehr wichtige Frage, Tobi und mit dieser Frage sollte man sich auch wirklich frühzeitig beschäftigen. Es gibt eine recht einfache Faustformel: Je mehr Eigenkapital ich einsetze, desto besser sind die Konditionen. Natürlich ist es aber auch wichtig zu überlegen, was bin ich gerade. Bin ich ein Vermieter, sprich erwerbe ich eine Immobilie zur Vermietung oder wohne ich selber drin? Hintergrund ist der, dass du als Vermieter die Zinsen bei einer Finanzierung absetzen kannst. Und da macht es durchaus Sinn weniger Eigenkapital einzusetzen. Bei einer eigengenutzten Immobilie empfehle ich gerne viel Eigenkapital einzubringen, weil da kannst du mit den Zinsen steuerlich nichts anfangen.
Tobi: Wenn ihr Fragen habt rund um das Thema Baufinanzierung, es Worte gibt, die ihr nicht versteht, aber endlich mal erklärt bekommen wollt, dann meldet euch. Einfach eine Mail an podcast@creditweb.de
2. Anschlussfinanzierung, Forward Darlehen: Wann sollte ich mich mit diesem Kredit beschäftigen?
Tobi: Die wichtige Antwort auf eine relevante Frage in 60 Sekunden.
Tobi: Angenommen ich habe eine Finanzierung am Laufen und die läuft jetzt langsam aus. Ab welchem Zeitpunkt soll ich mich denn mit dem Thema Anschlussfinanzierung auseinandersetzen?
Patrick: Ja, Tobi, grundsätzlich kann sich jeder der sozusagen 60 Monate vor Ablauf seiner Finanzierung steht, mit dem Thema beschäftigen. Weil dann kannst du ein Produkt, das sogenannte Forward-Darlehen abschließen und dir den Zins von heute schon sichern. Es macht sicherlich keinen Sinn, wenn das Darlehen in fünf Jahren ausläuft, heute schon ein Forward-Darlehen abzuschließen. Man soll sich aber ganz bewusst und sensibel mit dem Thema beschäftigen.
Tobi: Wenn ihr Fragen habt rund um das Thema Baufinanzierung, es Worte gibt, die ihr nicht versteht, aber endlich mal erklärt bekommen wollt, dann meldet euch einfach und schickt eine Mail an podcast@creditweb.de.
3. Welche Zinsbindung ist heute wirklich sinnvoll? Möglichst lange ist nicht immer günstig…
Tobi: Die wichtige Antwort auf eine relevante Frage in 60 Sekunden.
Tom: Meine Frage zur Zinsbindung: ist denn eine langfristige Zinsbindung wirklich sinnvoll und ist die günstig?
Patrick: Grundsätzlich würde ich immer empfehlen, dass man die Zinsbindung zu seiner Lebenssituation anpasst. Das heißt, wenn ich jung bin und ich weiß ich kann wenig zurückbezahlen, sprich wenig Tilgung leisten, macht es durchaus Sinn über eine langfristige Zinsbindung aufgrund des niedrigen Zins Marktes nachzudenken. Natürlich ist es so, dass längere Zinsbindung, zum Beispiel 30 Jahre, teurer vom Zinssatz sind als eine Zinsbindung mit zehn Jahren. Auch da empfehle ich gerne mit dem Berater mal die Themen durchzuspielen, auch mal den Zins zu vergleichen und dann die Entscheidung zu treffen.
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4. Wann macht der Einsatz von KfW-Mitteln Sinn? Und muss man KfW-Mittel immer zurückzahlen?
Tobi: Die wichtige Antwort auf eine relevante Frage in 60 Sekunden.
Tobi: Patrick, wann macht denn der Einsatz von KfW Mitteln Sinn?
Patrick: Grundsätzlich ist die KfW eine Möglichkeit den Zins positiv zu beeinflussen. Das heißt, es sind Mittel die du nicht von der Bank bekommst, sondern die du von der KfW als Kunde dargestellt bekommst. Und gerade, wenn du heute eine ältere Immobilie kaufst, die du tatsächlich neu sanieren würdest, wo du energetische Maßnahmen vornimmst, gibt es sehr gute KfW Programme, die dir nicht nur günstige Zinsen garantieren, sondern auch einen Tilgungszuschuss geben. Das heißt, du kriegst aktives Geld in das Darlehen rein bezahlt, was wirklich deine komplette Darlehens Last verringert. Insofern muss man tatsächlich gucken, passt das zum Kunden, passt das zum Objekt und dann gemeinsam mit dem Berater entscheiden: passen auf meine Finanzierung auch die KfW Mittel?
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5. Wie setze ich Regel- und Sondertilgungen flexibel und individuell ein?
Tobi: Die wichtige Antwort auf eine relevante Frage in 60 Sekunden.
Tom: Wenn ich jung bin und eine lange Zinsbindung abschließe, kann ich denn im Laufe der Vertrags- oder Zinsbindung die Rate verändern?
Patrick: Ja, das ist möglich. Wir gestalten zu Beginn der Finanzierung eine kalkulierte Rate, das heißt, wir setzen uns mit dir gemeinsam zusammen und finden dann die richtige Rate, die zu dir in dem Moment passt. Neben dieser sogenannten Regeltilgung hast du aber auch immer die Möglichkeit eine Sondertilgung zu machen. Das heißt, Standard sind fünf Prozent pro Jahr von der Darlehenssumme, die du sowieso zu deiner normalen Rate zurückführen kannst. Es gibt diverse Banken, das macht nicht jede Bank, die auch zulassen, dass du deine normale Regeltilgung pro Monat veränderst. Solltest du natürlich nicht jeden Monat machen, aber, wenn jetzt zum Beispiel nach drei Jahren ein Berufswechsel ansteht und du mehr bezahlen kannst, dann kannst du natürlich flexibel die Rate gestalten.
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6. Wie vermeide ich doppelte monatliche Belastung durch Bereitstellungszinsen?
Tobi: Die wichtige Antwort auf eine relevante Frage in 60 Sekunden. Es gibt Menschen die Zahlen noch Miete, entscheiden sich aber schon für Finanzierung. So, dann läuft ein Kredit und dann habe ich was am Hals. Das nennt sich Bereitstellungszinsen. Wie vermeide ich denn, dass ich doppelt zahle?
Patrick: Auch da gilt wieder die Regel, Tobi, mit dem Berater frühzeitig sprechen, weil Bereitstellungszinsen sind im Prinzip Gebühren, für ein Darlehen, was du noch nicht in Anspruch genommen hast. Du schließt heute bei der Bank ein Darlehen ab und dann will die Bank das Geld loswerden und aus irgendwelchen Gründen kannst du das Darlehen noch nicht abrufen, weil du zum Beispiel die Immobilie noch nicht übernehmen kannst oder weil sie noch gebaut wird. Und da sollte man Bereitstellungszinsfreie Zeit vereinbaren, frühzeitig und dann vermeidest du eine Doppelbelastung.
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7. Welche Nebenkosten fallen bei einer Immobilienfinanzierung an und wie hoch sind sie?
Tobi: Die wichtige Antwort auf eine relevante Frage in 60 Sekunden.
Tobi: Wenn man ein Haus kauft, dann zahlt man zum einen den Kaufpreis und dann schlummert was, dass nennt sich Nebenkosten. Was fällt da alles rein?
Patrick: Und die sind auch sehr relevant Tobi, das Thema Nebenkosten. Sehr bekannt ist das Thema Makler. Das heißt, die meisten Immobilien werden mittlerweile über einen Makler erworben und da fällt pro Bundesland eine unterschiedliche Maklerprovision an. Natürlich musst du auch die Immobilie noch erwerben. Das heißt du musst zum Notar gehen und es fallen Notar Gebühren an. Dann gibt es noch die Grunderwerbsteuer. Das heißt bei jedem Immobilienerwerb musst du Steuern bezahlen. Auch da ist die Frage, wo erwirbst du gerade, nach Bundesland? Wird da unterschieden von den Höhen? Klassisch gibt es drei relevante Nebenkosten Positionen. Das ist die Grunderwerbsteuer, der Notar und die Maklerprovision.
Tobi: Und die Kosten für die Einweihungsparty.
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8. Gibt es einen richtigen Zeitpunkt für einen Immobilienerwerb, z.B. niedrige Zinsen?
Tobi: Die wichtige Antwort auf eine relevante Frage in 60 Sekunden.
Tom: Ich habe jetzt eine ganz, ja vielleicht banale Frage für mich. Gibt es einen richtigen Zeitpunkt zum Immobilienerwerb?
Patrick: Tja, das ist eine sehr gute Frage, Tom. Den richtigen Zeitpunkt, den musst du am Ende des Tages selbst bestimmen. Wir verstehen darunter, dass sich tatsächlich jede Person genau überlegen muss, passt gerade eine Immobilie zu mir? Weil eine Immobilie auch tatsächlich nicht flexibel ist. An die Immobilie bin ich gebunden, auch örtlich. Da sollte man sich genau überlegen, passt das gerade zu meiner Situation. Ansonsten, Zinstechnisch kann ich dir sagen, ist es der absolut richtige Zeitpunkt. Die Immobilie zu finden ist natürlich ein bisschen herausfordernd aktuell, aber am Ende des Tages geht es darum, dass du selber für dich als Kunde entscheidest, passt gerade eine Immobilie zu mir. Natürlich helfen wir dir sehr gern bei der Entscheidung. Und den richtige Zeitpunkt, den bestimmt Du.
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Kommt ein Hauskauf für mich in Frage?
9. Was sind Vorfälligkeitsentschädigungen und wie hoch sind sie? Und kann ich sie vermeiden?
Tobi: Die wichtige Antwort auf eine relevante Frage in 60 Sekunden.
Tobi: Patrick, es gibt ja verschiedene Laufzeiten bei diesen Verträgen. Angenommen ich würde vorzeitig aus dem Vertrag raus wollen, geht das überhaupt?
Patrick: Nicht immer, Tobi. Es gibt nicht die Möglichkeit, dass du jetzt nach drei Jahren sagst: "Och, ich habe keine Lust mehr. Ich kündige meinen Kreditvertrag, weil zum Beispiel die Zinsen gerade besser sind." Es gibt verschiedene Anlässe, wo man das machen kann, zum Beispiel Hausverkauf, du musst die Immobilie verkaufen. Dann kannst du aus dem Vertrag ausziehen oder wenn tatsächlich das Leben mal dazwischenkommt, sprich, man lässt sich scheiden als Beispiel. Auch da sind die Banken bereit dich aus dem Vertrag rauszulassen. Dann entsteht aber leider eine Entschädigung, die die Bank von dir verlangt. Eine sogenannte Vorfälligkeitsgebühr, die immer kalkuliert wird auf die Restlaufzeit des Darlehens. Das heißt, die Bank hat den Zinsschaden, weil sie keinen Zins bekommt und den möchte sie in dem Fall ersetzt bekommen.
Tobi: Wenn ihr Fragen habt rund um das Thema Baufinanzierung, es Worte gibt, die ihr nicht versteht, aber endlich mal erklärt bekommen wollt, dann meldet euch. Einfach eine Mail an podcast@creditweb.de.
Häufige Fragen über creditweb
1. Warum kann creditweb zu so günstigen Zinsen anbieten?
creditweb gehört zu Deutschlands führenden Vermittlern von privaten Immobiliendarlehen. Wir bündeln die Nachfrage unserer Kunden und sammeln so Immobiliendarlehen im großen Stil ein. So kommen schnell einige hundert Millionen zu „Großhandelspreisen“ zusammen. Diesen Preisvorteil geben wir an dich weiter. Denn wir vergleichen für dich. Aus einer Auswahl regionaler und überregionaler Anbieter ermitteln wir für dich nicht nur die passende Finanzierung, sondern auch die günstigste Kondition.
Zu unseren Finanzierungspartnern gehören sowohl überregionale Banken und Versicherungen, als auch lokale Kreditinstitute aus dem gesamten Bundesgebiet. Je nach Marktlage und persönlicher Situation spielen die Finanzierungspartner ihre individuellen Stärken aus. Bei fallenden Zinsen bieten tendenziell die überregionalen Banken günstigere Konditionen. Bei steigenden Zinsen verhält es sich aufgrund anderer Refinanzierungsmöglichkeiten der lokalen Kreditinstitute umgekehrt.
2. Mit welchen Anbietern arbeitet creditweb zusammen?
Hier findest du einen Auszug unserer Darlehensgeber
3. Was kostet der Service?
Für dich sind unsere Leistungen natürlich kostenfrei. Eine weitere Vermittlungsprovision oder Nebenentgelte sind selbstverständlich nicht an creditweb zu zahlen.
Für unsere Dienstleistung und den umfangreichen Service erhalten wir vom Darlehensgeber eine Provision. So unterschiedlich wie unsere Finanzierungsmodelle ist dabei auch die Höhe der Provision. Sie kann zwischen 0,00% - 2,5% vom Darlehensbetrag betragen.
Weitere Fragen
1. Warum ist der effektive Zinssatz höher als der Sollzins, obwohl keine Bearbeitungsgebühren erhoben werden?
Der effektive Jahreszins richtet sich nach der Preisangaben Verordnung (PAngV) und berücksichtigt den Sollzins, das Damnum (Disagio) und die vereinbarte Zahlungsfälligkeit. Der effektive Jahreszins hat allgemein zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote mit gleicher Laufzeit bzw. gleicher Zinsfestschreibungszeit vergleichbar zu machen.
2. Wie sind die Darlehensbedingungen?
Beleihbare Objekte: Überwiegend wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien Mindestnettodarlehensbetrag: Ab 40.000 EUR Maximaldarlehensbetrag: 1.000.000 EUR, auf Einzelanfrage auch höher Auszahlungskurs: 100% des beantragten Darlehensbetrages; Disagio je nach Finanzierungspartner möglich Anfänglicher Tilgungssatz: Mindestens 1% p.a. Tilgungsaussetzung: Auf Anfrage möglich Tilgungssatzwechsel: Bis zu dreimal kostenfrei möglich Zins- und Tilgungsverrechnung: Sofort Sondertilgung: Von 1.250 EUR bis zu 10% der Darlehenssumme p.a. Sonderkündigung: Auf Anfrage möglich Darlehensauszahlung: In Teilbeträgen nach Baufortschritt sowie nach Makler- und Bauträgerverordnung bei Neubau möglich Bereitstellungszinsen: Ab 0,21% pro Monat, bis zu 12 Monate frei Sonstige Gebühren: In der Regel verlangen unsere Finanzierungspartner keine Schätzkosten sowie Bearbeitungs-, Teilauszahlungs-, Gutachter- oder Kontoführungsgebühren. Einzelne Institute können jedoch von dieser Regelung abweichen.
3. Für welche Finanzierungsvorhaben kann ich ein Darlehen bekommen?
- Neubau
- Umbau
- Kauf einer Bestandsimmobilie
- Anschlussfinanzierung oder Umschuldung
- (bis zu 60 Monate in der Zukunft)
- Erwerb im Wege einer Zwangsversteigerung
- freier Kapitalbedarf
- Auszahlung von Miterben
4. Welche Finanzierungsmodelle bzw. Darlehensarten gibt es?
Die möglichen Varianten sind zahlreich, wir suchen die für dich beste heraus:
- Annuitäten-Darlehen
- Forward-Darlehen
- Konstant-Darlehen
- Cap-Darlehen
- Volltilgerdarlehen
- KfW-Darlehen
5. Wie viel Eigenkapital benötige ich?
Je mehr Eigenkapital du in die Finanzierung mit einbringst, desto günstiger wird dein Zinssatz und desto geringer deine monatliche Belastung. Die Faustregel „ein Drittel Eigenkapital“ ist heute allerdings nicht mehr allgemein gültig. Wichtiger als das Eigenkapital ist die Einschätzung, wie hoch deine individuelle finanzielle Belastbarkeit langfristig ist. Nicht das in der Vergangenheit angehäufte Vermögen allein ist entscheidend, sondern die Leistungsfähigkeit in Gegenwart und Zukunft. Kannst du und traust du es dir zu, die anfallenden monatlichen Darlehensraten über die nächsten Jahre zu tragen?
6. Wie hoch ist die maximale Beleihung?
Bis zu 112,5% des Kaufpreises / Verkehrswerts der Immobilie.
7. Wieviel Zuhause kann ich mir leisten?
Verschaffe dir einen Überblick über deine monatlichen Ausgaben, berücksichtige dabei einen Puffer. Der Überschuss ist dann deine maximale monatliche Kreditrate. Mit unserem Kaufpreisrechner kannst du nun berechnen, wie viel Darlehen du auf Basis dieser monatlichen Rate erhalten könntest.
Als Faustregel einer soliden Baufinanzierung gilt:
Die Kreditbelastung sollte 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigen. Wichtig: Weihnachtsgeld, sonstige Sonderzahlungen oder Förderungen sollten nicht in voller Höhe in die monatlichen Einkünfte hineingerechnet werden. Es gibt auch Produkte wie die Baufilligenz, die dir ausgehend von deinem Gehalt bis zum 9fachen deines Jahresnettogehalts als Darlehen zur Verfügung stellen.
8. Welche Sicherheiten werden benötigt?
Unsere Partnerbanken benötigen die Eintragung oder Abtretung einer Grundschuld.
9. Warum sind die Konditionen bzw. Zinssätze oft so unterschiedlich?
Jede einzelne Baufinanzierung ist einmalig und errechnet sich aufgrund deiner individuellen Faktoren:
Objektbezogene Faktoren:
- Lage
- gewerbliche oder private Nutzung
- staatliche Förderung
Deine persönlichen Faktoren:- Alter
- Familienstand
- Einkommenshöhe und -art
Dein Darlehen betreffende Faktoren:- Bereitstellungszinsfreie Zeit
- Höhe des Eigenkapitals
- Laufzeit
- Höhe der Tilgung
- Sondertilgungen, etc.
Je nach Kombination bieten wir dir unterschiedliche Bankpartner mit unterschiedlichen Zinssätzen an, die sich auch noch täglich ändern können.
10. Welche Kaufnebenkosten fallen an?
Beim Immobilienerwerb liegen die Nebenkosten für Notar (ca. 2%) und Grunderwerbsteuer (bis zu 6%) bei bis zu 8 Prozent. Musst du zum Beispiel noch einen Immobilienmakler bezahlen, können die Nebenkosten auch bis zu neun oder zehn Prozent betragen.
Gewerbesteuersätze der Bundesländer
11. Wie lange dauert es, bis das Darlehen ausgezahlt werden kann?
Um sorgfältig alle Faktoren zu prüfen, solltest du dich drei Monate, bevor das Geld benötigt wird, mit deiner Finanzierung beschäftigen. Muss es schnell gehen und hast du alle Unterlagen zusammen, kannst du aber auch schon binnen zwei Wochen an dein Baugeld kommen.
12. Wann zahle ich Bereitstellungszinsen?
Je nach Finanzierungspartner bieten wir dir eine bereitstellungszinsfreie Zeit von bis zu 15 Monaten an. Bei einigen unserer Partner ist dies kostenlos, bei anderen kostet eine solche Ausstattung einen geringen Zinsaufschlag. Wir suchen das jeweils beste Angebot für dich heraus.
13. Welche Unterlagen benötige ich?
Das Zusammenstellen der Unterlagen ist leider mit etwas Aufwand verbunden. Für dich allerdings nur einmal, denn wir nehmen dir danach das Einholen verschiedener Angebote ab – zumal jeder Kreditgeber unterschiedliche Anforderungen stellt.
Grundsätzlich benötigen wir folgende Daten:- Persönliche Daten (Kopie Personalausweis)
- aktuelle Gehaltsabrechnung (Monatseinkommen)
- letzter Steuerbescheid (Jahreseinkommen)
- Eigenkapitalnachweis (z.B. Konto- oder Depotauszüge)
- Objektunterlagen (Grundbuchauszug, Lageplan, Grundriss...)
Eine detaillierte Aufstellung aller notwendigen Finanzierungsunterlagen findest du in den Checklisten für Erst- und Folgefinanzierungen.
14. Wie frage ich am besten meine Finanzierung an?
Telefonische Erstinformation:
Du kannst dich unter unserer kostenlosen Rufnummer 0800 – 222 05 50 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr an unsere Finanzierungsspezialisten wenden.
Online-Anfrage:
Oder teile uns einfach über unser Online-Kontaktformular deinen Darlehenswunsch mit, wir melden uns dann bei dir.
Persönliche Beratung:
Selbstverständlich kannst du dich auch direkt an eine unserer Niederlassungen bei dir vor Ort wenden.
15. Was bedeutet ein Forderungsverkauf durch die Bank für mich?
Hintergrundinformationen zum Forderungsverkauf
Im Jahre 2008 reagierte der Gesetzgeber auf eine durch Medienberichte ausgelöste öffentliche Debatte sowie auf ein Urteil des BGH über die unberechtigte Zwangsverwertung, nach der Banken und Kreditinstitute ihre Darlehensforderungen ohne Zustimmung des Darlehensnehmers weiterverkaufen können.
Am 19.08.2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken verabschiedet, welches eine Erhöhung der Transparenz und Rechtssicherheit für den Darlehensnehmer zum Ziel hat. Mit dem sogenannten Risikobegrenzungsgesetz (RisikoBegrG) wurde unter anderem die Gestaltung von Kredit- und Sicherheitsverträgen sowie die Abtretung von Kreditforderungen neu geregelt und damit versucht, diese verbraucherfreundlicher zu gestalteten. Der Gesetzgeber hat insbesondere sichergestellt, dass sich die Rechtsstellung eines redlichen Darlehensnehmers durch einen Forderungsverkauf keinesfalls verschlechtern kann.
Kurzüberblick über die Regelungen zum Forderungsverkauf:- eine Informationspflicht seitens des Kreditgebers, welche den Darlehensnehmer darüber aufklären muss, dass die Darlehensrückzahlungsforderung ohne dessen Zustimmung abgetreten werden kann, sofern dies vertraglich nicht ausgeschlossen ist
- ein Recht auf Schadensersatz bei unberechtigter Zwangsvollstreckung
- ein verbesserter Kündigungsschutz bei Ratenverzug bei Immobilienkrediten (eine Kündigung ist frühestens bei einem Rückstand von mindestens 2,5% der Darlehenssumme in zwei aufeinanderfolgenden Monaten möglich)
- eine Bindung an die ursprünglich vereinbarte Sicherungszweckerklärung auch für den neuen Gläubiger
- die Möglichkeit, sich ohne Sicherheitsleistung mittels einer Vollstreckungsabwehrklage gegen eine Zwangsvollstreckung zu wehren
- eine Verpflichtung zu einem Folgeangebot, oder einem Hinweis auf Nichtverlängerung des Vertrages, mindestens 3 Monate vor Ende der Zinsbindungsfrist (Prolongation)
- eine Unterrichtungspflicht, sollte der Gläubiger wechseln
Was bedeutet es nun konkret für mich, wenn meine Bank ihre Forderung verkauft hat?
Normalerweise hat der Forderungsverkauf erstmal gar keine Auswirkung. Sie werden lediglich von Ihrer Bank darüber informiert. Für sogenannte redliche Darlehensnehmer – also Darlehensnehmer, die Ihren Darlehensverpflichtungen regelmäßig nachgekommen sind – verbleibt die Verwaltung des Darlehens in der Regel weiterhin bei der bisherigen Bank. Sollte ein Darlehensnehmer jedoch mit den Raten wesentlich in Verzug sein (also mindestens 2,5% der Darlehenssumme in zwei aufeinanderfolgenden Monaten) oder das Darlehen bereits gekündigt worden sein, muss damit gerechnet werden, dass der Käufer der Forderung auf die Rückzahlung des Darlehens drängen wird.
Kann ich mich bereits beim Darlehensabschluss gegen einen Forderungsverkauf absichern?
Alle Konditionen und Bedingungen (z.B. Zinskonditionen, Vertragslaufzeit, Sicherungszweckerklärung usw.) bleiben durch einen Forderungsverkauf unberührt, was einen besonderen Schutz vor einem Darlehensverkauf somit nicht erforderlich macht. Möchtest du dir aber dennoch vertraglich zusichern lassen, dass die Bank ihre Forderung nicht verkaufen darf, ist das bei einigen Banken durchaus möglich. Dies verteuert jedoch in der Regel die Kondition, gibt dir aber die gewünschte „Zusatz-Sicherheit“.
16. Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer wird immer dann fällig, wenn ein bebautes oder unbebautes Grundstück in Deutschland erworben wird. Sie muss allerdings auch beim Kauf einer Eigentumswohnung entrichtet werden. Der Prozentsatz dieser Steuer kann von den einzelnen Bundesländern bestimmt werden und liegt in der Regel zwischen 3,5% und 6%. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis.
Sofort nach Zustandekommen des Kaufvertrages hat der Käufer dem zuständigen Finanzamt den Grundstückskauf anzuzeigen und erhält daraufhin einen Steuerbescheid. Hat der Käufer die Zahlung der Grunderwerbsteuer veranlasst, stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Erst mit dieser ist es dem Käufer möglich, sich in das Grundbuch eintragen zu lassen. Steuerschuldner sind jedoch dem Gesetz nach sowohl Käufer als auch Verkäufer. Kann also der Käufer des Grundstücks diese Steuer nicht zahlen, wird der Verkäufer des Grundstückes herangezogen.
Die aktuelle Grunderwerbsteuer aller Bundesländer auf einen Blick:- Baden-Württemberg 5,0%
- Bayern 3,5%
- Berlin 6,0%
- Brandenburg 5,0%
- Bremen 5,0%
- Hamburg 4,5%
- Hessen 5,0%
- Mecklenburg-Vorpommern 5,0%
- Niedersachsen 5,0%
- Nordrhein-Westfalen 5,0%
- Rheinland-Pfalz 5,0%
- Saarland 5,5%
- Sachsen 3,5%
- Sachsen-Anhalt 5,0%
- Schleswig-Holstein 6,5%
- Thüringen 5,0%
17. Wie lautet das ordentliche Kündigungsrecht gem. BGB § 489?
Auch wenn dein Vertrag 15 Jahre oder länger läuft, hast du gemäß § 489 BGB bereits nach 10 Jahren unter gewissen Voraussetzungen ein einseitiges Kündigungsrecht.
§ 489 BGB
(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, ganz oder teilweise kündigen,
1. wenn die Zinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Zinssatz getroffen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages, an dem die Zinsbindung endet; ist eine Anpassung des Zinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart, so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tages, an dem die Zinsbindung endet, kündigen;
2. wenn das Darlehen einem Verbraucher gewährt und nicht durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten;
3. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Zinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts der Auszahlung.
(2) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit veränderlichem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
(3) Eine Kündigung des Darlehensnehmers nach Absatz 1 oder Absatz 2 gilt als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.
(4) Das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers nach den Absätzen 1 und 2 kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder erschwert werden. Dies gilt nicht bei Darlehen an den Bund, ein Sondervermögen des Bundes, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband, die Europäischen Gemeinschaften oder ausländische Gebietskörperschaften.
Tipp: Oft wird der anfallende Aufwand von den „Hausbanken“ übertrieben dargestellt, um dich von einem Wechsel abzuhalten. Sprich uns auf Umschuldungs-Aktionen an. Gemeinsam mit unseren Finanzierungspartnern übernehmen wir immer mal wieder die anfallenden Umschuldungskosten für unsere Kunden.